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Gebäude­modernisierungs­gesetz: Gebäudeautomation schon ab 70 kW

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Es ändert das bisherige Gebäudeenergiegesetz umfassend und übernimmt zentrale Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie. Für bestehende Nichtwohngebäude wird die Pflicht zur Gebäudeautomation deutlich ausgeweitet: Gebäude, deren Anlagen für Heizung, Klimatisierung oder kombinierte Lüftung mehr als 70 kW Nennleistung haben, müssen bis zum 31. Dezember 2029 mit einem System zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgestattet sein, sofern das technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Bisher lag die Schwelle bei 290 kW.

Quellen: Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 · Energiekosten 360

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    Lünendonk-Liste 2026: Technisches Gebäudemanagement wächst am stärksten

    Die 25 größten Facility-Service-Anbieter in Deutschland haben ihren Umsatz im vergangenen Geschäftsjahr um durchschnittlich 6,3 Prozent gesteigert, das technische Gebäudemanagement um 9,6 Prozent. Das Volumen extern vergebener Facility Services beziffert Lünendonk auf rund 70 Milliarden Euro.

    Quellen: Der Facility Manager, 8. Juni 2026

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    EU-Gebäuderichtlinie: Mindeststandards für Nichtwohngebäude

    Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie verlangt, dass die energetisch schlechtesten 16 Prozent der Nichtwohngebäude bis 2030 und die schlechtesten 26 Prozent bis 2033 über einen Mindeststandard gebracht werden. Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht endete am 29. Mai 2026.

    Quellen: Deutsches Architektenblatt · Kettenbach Immobilien

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    CSRD: Weniger Unternehmen müssen über Nachhaltigkeit berichten

    Mit der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 gilt die Berichtspflicht nach der CSRD künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Die Mitgliedstaaten müssen die Änderung bis zum 19. März 2027 umsetzen, in Deutschland steht das noch aus.

    Quellen: IHK Osnabrück · INTEP

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